HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
BRAUCHE ICH EINE ÄRZTLICHE VERORDNUNG?
Eine ärztliche Verordnung ist in Österreich Grundvorrassetzung für eine rehabilitative physiotherapeutische Behandlung, diese muss folgende Informationen enthalten:
- Diagnose
- indizierte Therapie
- Anzahl der Behandlungen
Ihre Verordnung muss vor Behandlungsbeginn von Ihrem Sozialversicherungsträger chefärztlich bewilligt werden, damit Sie im Anschluss an die Therapieserie rückverrechnet werden kann. Bitte kümmern Sie sich im Vorfeld darum oder bringen sie bei der Terminvereinbarung Ihre Verordnung mit, dann übernehmen wir das gerne für Sie. Ausgestellt werden kann sie durch einen Facharzt, Ihren Hausarzt oder einen anderen Arzt Ihres Vertrauens.
WIE BEKOMME ICH EINEN TERMIN?
Selbstverständlich können Sie Ihren Termin telefonisch vereinbaren. Telefonate können jedoch während der Therapiezeiten nicht direkt angenommen werden! Bitte hinterlassen Sie ihren Namen und Ihre Telefonnummer auf unserer Mobilbox, wir bemühen uns um zeitgerechten Rückruf.
Gerne können Sie uns auch per e-mail kontaktieren unter: info@be-wegung.com
WAS SOLL ICH ZUR THERAPIE MITNEHMEN?
bequeme Kleidung, Handtuch, die bewilligte Verordnung, vorhandene Befunde (wie z.B.: Röntgen, MRT usw.)
WIE FUNKTIONIERT DIE ABRECHNUNG?
Alle Therapeuten in unserer Praxis sind Wahltherapeuten.
Das bedeutet, wir rechnen direkt mit unseren PatientInnen ab, da wir keine Vertragsbeziehungen mit den Kassen besitzen. Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist die vorherige Begleichung der Honorarnote an den/die Therapeuten/Therapeutin, welche gemeinsam mit der bewilligten Verordnung der jeweiligen Kassa für den Kostenzuschuss vorgelegt wird.
Die Abrechnung erfolgt in der Regel am Ende der Behandlungsserie. Sie bekommen von uns eine Rechnung mit allen relevanten Unterlagen, welche sie nach Bezahlung bei Ihrem Sozialversicherungsträger einreichen.
Die Höhe der Rückvergütung variiert je nach verordneter Therapie und Versicherungsträger zwischen 50 und 60%. Über Leistungen und Honorare erhalten Sie auf Anfrage gerne Auskunft.
Für genaue Auskünfte über die Kostenrückerstattung wenden Sie sich an die zuständige Abteilung Ihrer Sozialversicherung.
WAS MACHE ICH, WENN ICH EINEN TERMIN NICHT WAHRNEHMEN KANN?
Bei einer Verhinderung bitten wir Sie, den ausgemachten Termin mindestens 24 Stunden zuvor abzusagen. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine müssen leider verrechnet werden.
WO KANN ICH PARKEN?
Es stehen für Sie zwei beschilderte Parkplätze direkt unter der Auffahrt zur Praxis, im Haus Oberdorf 25, zur Verfügung.
Fahrradabstellplätze sind direkt vor der Praxis zu finden.